Einsatz 11.08.2024 - 17:35 Uhr
Brand Gartenhütte, Schuppen |
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Einsatzart: | Brandeinsatz |
Datum & Uhrzeit: | 11.08.2024 - 17:35 Uhr |
Einsatzort: | Coburger Straße |
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Brand Gartenhütte
Die Feuerwehr Bamberg wurde Sonntagnachmittag zu einer brennenden Gartenhütte in die Coburger Straße alarmiert.
Bereits auf der Anfahrt war eine massive Rauchentwicklung zu sehen, daher wurde bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte umgehend mit der Brandbekämpfung begonnen und weitere Einsatzkräfte sowie eine Führungsunterstützungseinheit nachalarmiert. Es wurden zu Beginn zwei C-Hohlstrahlrohre unter schwerem Atemschutz vorgenommen und die Wasserversorgung zunächst über zwei wasserführende Fahrzeuge betrieben. Im weiteren Verlauf wurde aufgrund der schwierigen Wasserversorgung eine lange Schlauchstrecke mit etwa 400 Meter B-Schläuchen verlegt um ausreichend Wasser für die Löscharbeiten zur Verfügung zu haben. Außerdem wurden mehrere Atemschutztrupps zum Ablöschen der zerstörten Laube eingesetzt.
Für die Dauer des Einsatzes wurde der Zugverkehr informiert, dass dieser Bereich mit erhöhter Vorsicht und langsamer Fahrt passiert werden muss. Bereits auf Anfahrt nachrückender Kräfte mussten einzelne Einsatzfahrzeuge den vorbeifahrenden Zug abwarten, bevor sie zur Einsatzstelle vordringen konnten.
Weiter wurde die Parzelle stromlos geschaltet und das Dach der Gartenlaube für die Nachlöscharbeiten mittels Steckleiter und Kettensäge geöffnet. Durch die alarmierte ABC-Einheit konnten sich die Einsatzkräfte noch an der Einsatzstelle mit Wechselkleidung ausstatten und die kontaminierte Kleidung zur Reinigung abgeben.
Nach etwa zwei Stunden konnte "Feuer aus!" gemeldet werden und man begann mit dem umfangreichen Rückbau. Zeitgleich konnte der Zugverkehr wieder Normalbetrieb aufnehmen. Insgesamt dauerte der Einsatz drei Stunden an.
Noch in der Nacht wurde eine Brandnachschau durchgeführt und die Einsatzstelle mittels Wärmebildkamera auf erneute Glutnester kontrolliert.
Während der gesamten Einsatzdauer wurde eine Wachbesetzung alarmiert, um bei Folgeeinsätzen die gesetzliche Hilfsfrist einhalten zu können.